Nach einem Todesfall müssen Angehörige innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen. Nicht alles muss sofort erledigt werden. Diese Übersicht orientiert sich bei den Bestattungsfristen an den derzeit geltenden Regeln in Niedersachsen.
1. Unmittelbar nach dem Todesfall
Bei einem Todesfall zu Hause muss zunächst eine ärztliche Leichenschau veranlasst werden. Dabei werden der Tod und weitere medizinisch erforderliche Angaben festgestellt. Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung werden die ersten Schritte üblicherweise durch die Einrichtung veranlasst.
Ist unklar, ob die Person tatsächlich verstorben ist, liegt ein medizinischer Notfall vor oder bestehen ungewöhnliche beziehungsweise ungeklärte Umstände, sollte unverzüglich der Rettungsdienst beziehungsweise die Polizei verständigt werden.
2. Bestattungsunternehmen auswählen
Anschließend kann ein Bestatter beauftragt werden. Bestattungsunternehmen übernehmen auf Wunsch zahlreiche organisatorische Schritte und können mit Standesamt, Friedhof, Krematorium, Kirche oder Trauerredner Kontakt aufnehmen.
Vor der Beauftragung sollten Leistungen und voraussichtliche Kosten möglichst klar besprochen werden.
3. Wichtige Unterlagen zusammensuchen
Je nach persönlicher Situation können insbesondere folgende Dokumente benötigt werden:
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsunterlagen
- gegebenenfalls Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners
- Krankenversicherungskarte
- vorhandene Bestattungsvorsorge
- Versicherungsunterlagen
- Testament oder Erbvertrag
Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Das zuständige Standesamt beziehungsweise der beauftragte Bestatter kann dazu Auskunft geben.
4. Sterbefall beim Standesamt
Der Tod muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person gestorben ist. Nach § 28 Personenstandsgesetz muss die Anzeige spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. Bei Sterbefällen in bestimmten Einrichtungen, etwa Krankenhäusern, bestehen besondere schriftliche Anzeigepflichten der Einrichtung.
Bestatter übernehmen die Anzeige häufig im Auftrag der Angehörigen. Nach der Beurkundung können Sterbeurkunden für Versicherungen, Nachlassangelegenheiten und weitere Formalitäten benötigt werden.
5. Bestattung und Termin abstimmen
In Niedersachsen dürfen Leichen grundsätzlich erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden. Sie sollen grundsätzlich innerhalb von acht Tagen bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sind nach der niedersächsischen Regelung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Das Gesetz enthält Ausnahmen und Sonderregelungen.
Die genannten Bestattungsfristen beziehen sich auf Niedersachsen. In anderen Bundesländern können andere Regelungen gelten.
6. Familie und weitere Stellen informieren
Danach können nach und nach weitere Stellen benachrichtigt werden:
- engste Angehörige und Freunde
- Arbeitgeber
- Krankenkasse und Rentenversicherung
- Versicherungen und Banken
- Vermieter
- Vereine und Mitgliedschaften
- Telefon-, Energie- und andere Vertragspartner
Nicht jeder Vertrag muss am ersten Tag gekündigt werden. Zunächst können Unterlagen gesammelt, Lastschriften überprüft und wichtige Fristen notiert werden.
7. Testament nicht einfach aufbewahren
Wird ein privates Testament gefunden, das sich nicht bereits in besonderer amtlicher Verwahrung befindet, muss es nach § 2259 BGB unverzüglich an das Nachlassgericht abgeliefert werden, nachdem der Besitzer vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat.
8. Wenn das Geld für die Bestattung fehlt
Kann eine zur Kostentragung verpflichtete Person die erforderlichen Bestattungskosten nicht zumutbar tragen, kann eine Kostenübernahme nach § 74 SGB XII in Betracht kommen. In dieser Situation sollte möglichst früh Kontakt mit dem zuständigen Sozialhilfeträger aufgenommen werden.
Was nicht sofort erledigt werden muss
Grabstein, langfristige Grabgestaltung, Haushaltsauflösung, viele Vertragsfragen oder die Ausgestaltung einer persönlichen Gedenkseite müssen normalerweise nicht in den ersten Stunden entschieden werden.
Leichenschau, Bestatter, erforderliche Unterlagen, Standesamt und Bestattung organisieren. Alles Weitere kann Schritt für Schritt folgen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 28 PStG – Anzeige eines Sterbefalls
- § 9 Niedersächsisches Bestattungsgesetz – Zeitpunkt der Bestattung
- § 2259 BGB – Ablieferungspflicht für Testamente
- § 74 SGB XII – Bestattungskosten
Stand: 20. August 2026. Kommunale Friedhofssatzungen und besondere Einzelfälle können zusätzliche Regelungen enthalten. Der Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.